Der Bundestag hat am 14. November 2019 beschlossen, dass Eltern vor Aufnahme ihres Kindes in eine Kindereinrichtung oder Schule nachweisen müssen, ihr Kind gegen Masern geimpft zu haben.

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Auch die Mitarbeiter von Einrichtungen müssen den Impfschutz nachweisen, genauso wie medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Das umstrittene Gesetz betrifft auch Tagesmütter sowie Bewohner und Mitarbeitende in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften.

Beschäftigte müssen ab März 2020 geimpft sein oder ihre Immunität beweisen. Die genannten Regelungen gelten für Menschen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Besucht ihr Kind bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder geht zur Schule, gilt die Frist bis zum 31. Juli 2021. Ebenso für Beschäftigte von Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen.

Nicht geimpfte Mitarbeiter und Eltern von Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen kann künftig ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden.

Eine Krankheit entsteht immer nur in unserer emotionalen Ebene. Es hat immer etwas mit uns persönlich zu tun. Dr. med. Ryke Geerd Hamer hat schon 1981 erkannt, dass wir keine einzige Krankheit von Außen in Form von Ansteckungen bekommen können. In einem Interview erklärt uns Andreas Baumeister, welche Schäden durch einen Impfzwang bei Kindern auftreten können.

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