Hier geht es darum, was Ärzte zum Coronavirus sagen und in wiefern Versicherungen für Schäden an der Wirtschaft aufkommen.

Es ist gut zu wissen, dass unsere Versorgung für den Fall eines nationalen Coronavirus-Ausbruchs gut gerüstet ist.
Aber was ist mit Ihrem Krankenversicherungsschutz? Welche Kosten werden erstattet und welche nicht, wenn Sie mit dem Coronavirus infiziert werden?

Wenn eine der folgenden Situationen auf Sie zutrifft, rufen Sie sofort Ihren Hausarzt oder die Praxis Ihres Hausarztes an:

  • Sie haben Fieber und Sie haben Husten oder Atembeschwerden. Und Sie waren in China, Iran, Singapur, Südkorea oder Italien.
  • Sie haben Fieber, und Ihr Husten oder Atmen fällt Ihnen schwer. Und Sie waren mit jemandem zusammen, der das Coronavirus gehabt hat.
  • Sie haben Fieber und Sie atmen immer schwerer.
    Konsultationen und Behandlungen bei Ihrem Hausarzt werden vollständig von Ihrer Grundversicherung übernommen. Außerdem müssen Sie keinen Selbstbehalt zahlen.

Bitte beachten Sie
Sie haben keine Überweisung von Ihrem (Haus-)Arzt oder der GGD für eine Laboruntersuchung? Dann müssen Sie die Kosten vollumfänglich selbst tragen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

Krankenhausversorgung Manchmal sind die durch das Coronavirus verursachten Atembeschwerden so schwerwiegend, dass Sie vorübergehend (dringend) ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen. Sie stehen dann unter Beobachtung und erhalten eine Infusion und zusätzlichen Sauerstoff. Sie werden auch in die Isolation gehen. Daher kann der vorherige Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung hilfreich und sinnvoll sein.

Die Kosten für die Versorgung im Spital werden von Ihrer Grundversicherung übernommen. Sie sind jedoch immer für Ihr eigenes Risiko haftbar.

Ausländische Betreuung
Es wird dringend davon abgeraten, in Gebiete zu reisen, in denen ein negativer Reiseratschlag gilt (wegen des Coronavirus). Trotzdem können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, wenn Sie sich im Ausland mit dem Coronavirus infiziert haben. Für Reiseversicherer können andere Bedingungen gelten.

Die deutsche Grundversicherung deckt notwendige medizinische Kosten im Ausland bis zu dem in Deutschland geltenden Satz. Ist die Pflege im Ausland teurer als hier? Wenn ja, müssen Sie möglicherweise einen Teil der Kosten selbst tragen. Darüber hinaus gilt bei dringenden Behandlungen im Ausland immer der Selbstbehalt.

Nicht durch die Krankenversicherung übernommen
Folgende Leistungen werden von Ihrer Krankenversicherung nicht übernommen. Auch nicht, wenn Sie mit dem Coronavirus infiziert werden:

  1. Seife und Handgel
  2. Mündungskappen
  3. Taschentücher und Taschentücher
  4. Kosten im Zusammenhang mit Heimquarantäne

Forschung im Labor
Bei Verdacht auf das Coronavirus, wie Husten, Erkältung und Fieber, kann der Hausarzt eine Laboruntersuchung durchführen lassen. Dies geschieht oft in Absprache mit der GGD.

Diese Kosten werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Aber Sie zahlen Ihr eigenes Risiko.



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