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	<title>Der Steuerbonus fürs selbst genutzte Haus – Kayserschmarrn 2026#09</title>
	<description><![CDATA[Energetische Sanierungen sind nicht nur eine Investition in Klimaschutz und Werterhalt der eigenen Immobilie, sondern können auch steuerlich attraktiv sein. Mit § 35c Einkommensteuergesetz hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, energetische Maßnahmen am selbst genutzten Eigenheim direkt über die Einkommensteuer zu fördern.
In dieser Folge von „Kayserschmarrn – dem Podcast der Kanzlei Kayser“ wird der sogenannte Steuerbonus für energetische Sanierungen praxisnah und strukturiert erläutert. Die Episode führt Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen, begünstigten Maßnahmen, Berechnungslogik und typischen Stolperfallen.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem folgende Fragen:
•	Wer kann den Steuerbonus nach § 35c EStG in Anspruch nehmen?
•	Welche Gebäude und Nutzungsarten sind begünstigt?
•	Welche energetischen Maßnahmen werden gefördert?
•	Wie hoch ist die mögliche Steuerersparnis und wie erfolgt die Verteilung über drei Jahre?
•	Welche formellen Voraussetzungen sind zwingend zu beachten?

Die Förderung betrifft ausschließlich selbst genutzte Wohnimmobilien, die zum Zeitpunkt der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sind. Neubauten sind nicht begünstigt. Ebenso ist eine Doppelförderung ausgeschlossen: Für dieselben Aufwendungen dürfen keine weiteren steuerlichen Vergünstigungen oder öffentlichen Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden klar definierte energetische Einzelmaßnahmen wie:
•	Wärmedämmung von Dach, Wänden und Geschossdecken
•	Austausch von Fenstern und Außentüren
•	Erneuerung oder Optimierung von Heizungsanlagen
•	Einbau von Lüftungsanlagen
•	Digitale Systeme zur energetischen Optimierung
•	Energieberaterleistungen (zu 50 Prozent der Kosten)

Anhand einer praxisnahen Beispielrechnung wird dargestellt, wie sich die Steuerermäßigung konkret auswirkt. Insgesamt sind 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen möglich, maximal 40.000 Euro Steuerersparnis pro Objekt, verteilt auf drei Jahre.
Besonderes Augenmerk liegt auf den formellen Anforderungen: Die Arbeiten müssen von einem anerkannten Fachunternehmen durchgeführt werden. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Rechnung, eine unbare Zahlung per Überweisung sowie eine Bescheinigung nach amtlichem Muster. Ohne diese Voraussetzungen wird der Steuerbonus regelmäßig versagt.

Die Episode richtet sich an Eigentümer selbst genutzter Immobilien, die energetische Modernisierungen planen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten rechtssicher nutzen möchten.
Hinweis: Der Podcast ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Inhalte geben den Stand der Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.

**Über die Kanzlei Kayser**
Die Kanzlei Kayser in Sonthofen ist eine etablierte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in der Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen. Gegründet wurde die Kanzlei 2007 von Volker und Werner Kayser, mit einer wechselnden Sozietät und einem aktuellen Team von rund 30 Mitarbeitenden. Nachdem Werner Kayser 2018 in den Ruhestand ging, trat Harald Gall als Partner in die Gesellschaft ein. Die Kanzlei ist als GmbH &amp; Co. KG organisiert und agiert mit dem Anspruch, Mandanten „von Mensch zu Mensch“ zu beraten und dabei den Faktor Mensch nie aus den Augen zu verlieren.
Das Leistungsspektrum der Kanzlei Kayser umfasst unter anderem die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Kanzlei legt Wert auf individuelle und lösungsorientierte Beratung, die auf einer vertrauensvollen und langfristigen Partnerschaft zu ihren Mandanten basiert. Dabei bildet sie ihre Mitarbeitenden kontinuierlich weiter, um fachlich immer auf dem neuesten Stand zu bleiben und moderne, digitale Arbeitsmethoden einzusetzen.
Die Kanzlei betreut ein breites Mandantenspektrum von Einzelunternehmern und Freelancern bis hin zu internationalen Großunternehmen. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihr qualifiziertes Team gilt sie als kompetenter Partner für Unternehmen und Privatpersonen, die nachhaltige und zukunftsgerichtete Steuerberatung suchen.
Die zentralen Werte der Kanzlei sind Vertrauen, Engagement und Kompetenz. Sie kombiniert fachliche Expertise mit einem persönlichen Umgang, um den Erfolg ihrer Mandanten bestmöglich zu sichern. Zudem pflegt sie Netzwerke und Kooperationen, um ihren Kunden ein umfassendes Leistungsangebot bieten zu können.

**Kontakt und Erreichbarkeit:**
Adresse: Hindelanger Straße 35, 87527 Sonthofen
Telefon: +49 (0) 8321 60962-0
E-Mail: info@kanzlei-kayser.de
Webseite: https://www.kanzlei-kayser.de
Ausbildung und Karriere: https://www.kanzlei-kayser.de/karriere/
Impressum: https://www.kanzlei-kayser.de/impressum/]]></description>
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	<author_name>Kayserschmarrn</author_name>
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